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   KG, 06.07.2021 - 19 W 58/21   

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https://dejure.org/2021,63875
KG, 06.07.2021 - 19 W 58/21 (https://dejure.org/2021,63875)
KG, Entscheidung vom 06.07.2021 - 19 W 58/21 (https://dejure.org/2021,63875)
KG, Entscheidung vom 06. Juli 2021 - 19 W 58/21 (https://dejure.org/2021,63875)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 21 JVEG, § 22 JVEG, § 91 Abs 1 ZPO, § 141 Abs 3 ZPO
    Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines nicht anwaltlichen Terminsvertreters der Prozesspartei

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten im Rahmen einer Terminsvertretung; Sachdienlichkeit einer Reise; Unzumutbarkeit einer Abfahrt zur Nachtzeit

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 13.12.2007 - IX ZB 112/05

    Erstattung der Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts bei Geltendmachung von

    Auszug aus KG, 06.07.2021 - 19 W 58/21
    Grundsätzlich sind die durch die Teilnahme an einem gerichtlichen Termin veranlassten Reisekosten einer Partei erstattungsfähig, und zwar unabhängig davon, ob das persönliche Erscheinen angeordnet war oder nicht (BGH, Beschluss v. 13.12.2007, IX ZB 112/05, Rn. 11; Zöller-Herget, ZPO 33. A., § 91 Rn. 13.79).

    Nicht erstattungsfähig sind Reisekosten hingegen, wenn von vornherein erkennbar ist, dass die Partei zur Klärung des Sachverhalts aus persönlicher Sicht nichts beitragen kann (BGH, Beschluss v. 13.12.2007, IX ZB 112/05, Rn. 12, OLG Jena, Beschluss v. 22.1.2015, 1 W 26/15, Rn. 6) oder es nur um die Klärung von Rechtsfragen geht (OLG München, Beschluss v. 18.7.2003, 11 W 1732/03; BAG, Beschluss v. 21.1.2004, 5 AZB 43/03).

  • OLG Saarbrücken, 20.06.2012 - 9 W 8/12

    Kostenentscheidung: Erstattungsfähigkeit von Reisekosten

    Auszug aus KG, 06.07.2021 - 19 W 58/21
    Unerheblich ist dabei auch, ob die Partei bereits anwaltlich vertreten ist, denn auch eine anwaltlich vertretene Partei hat grundsätzlich das Recht, an dem Termin zur mündlichen Verhandlung persönlich teilzunehmen, um auf den Gang des Verfahrens Einfluss zu nehmen (BGH a.a.O.; vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 13.4.2016, 15 W 6/16, Rn. 2; OLG Saarbrücken, Beschluss v. 20.6.2012, 9 W 8/12, Rn. 5).

    Dabei müssen sich die Kosten allerdings in einem angemessenen Verhältnis zur Bedeutung des Rechtsstreits bewegen (BGH a.a.O. Rn. 13; OLG Saarbrücken, Beschluss v. 20.6.2012, 9 W 8/12, Rn. 5).

  • KG, 13.03.2007 - 1 W 257/06

    Kostenfestsetzungsverfahren: Berücksichtigung eines Entschädigungsanspruchs wegen

    Auszug aus KG, 06.07.2021 - 19 W 58/21
    Zulässig ist es dabei mit Blick auf § 141 Abs. 3 Satz 2 ZPO auch, dass die Partei sich durch einen instruierten Mitarbeiter vertreten lässt; in diesem Fall gelten die gleichen Grundsätze wie bei den Reisekosten der Partei (OLG Koblenz, Beschluss v. 16.8.1994, 14 W 415/94, Rn. 6; KG, Beschluss v. 13.3.2007, 1 W 257/06 unter B.II.1.a, BeckRS 2007, 06641; OLG München, Beschluss v. 18.7.2003, 11 W 1732/03; LG Dessau-Roßlau a.a.O.).

    Nur dann, wenn ein Verdienstausfall nicht eingetreten ist, und nicht schon dann, wenn dieser nicht konkret nachgewiesen werden kann, ist bei bestehender Beeinträchtigung nur eine Entschädigung nach § 20 JVEG zu gewähren, wie sich auch aus dem Wortlaut dieser Vorschriften ergibt (siehe KG, Beschluss vom 13. März 2007 - 1 W 257/06 -, juris).

  • OLG München, 18.07.2003 - 11 W 1732/03

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten der Partei zur mündlichen Verhandlung

    Auszug aus KG, 06.07.2021 - 19 W 58/21
    Zulässig ist es dabei mit Blick auf § 141 Abs. 3 Satz 2 ZPO auch, dass die Partei sich durch einen instruierten Mitarbeiter vertreten lässt; in diesem Fall gelten die gleichen Grundsätze wie bei den Reisekosten der Partei (OLG Koblenz, Beschluss v. 16.8.1994, 14 W 415/94, Rn. 6; KG, Beschluss v. 13.3.2007, 1 W 257/06 unter B.II.1.a, BeckRS 2007, 06641; OLG München, Beschluss v. 18.7.2003, 11 W 1732/03; LG Dessau-Roßlau a.a.O.).

    Nicht erstattungsfähig sind Reisekosten hingegen, wenn von vornherein erkennbar ist, dass die Partei zur Klärung des Sachverhalts aus persönlicher Sicht nichts beitragen kann (BGH, Beschluss v. 13.12.2007, IX ZB 112/05, Rn. 12, OLG Jena, Beschluss v. 22.1.2015, 1 W 26/15, Rn. 6) oder es nur um die Klärung von Rechtsfragen geht (OLG München, Beschluss v. 18.7.2003, 11 W 1732/03; BAG, Beschluss v. 21.1.2004, 5 AZB 43/03).

  • BGH, 11.11.2008 - XI ZR 468/07

    Zur Haftung eines Treugebers für Gesellschaftsschulden

    Auszug aus KG, 06.07.2021 - 19 W 58/21
    § 97 Abs. 2 ZPO wäre nur dann nicht anzuwenden, wenn feststünde, dass das neue Vorbringen keine Auswirkung auf das Obsiegen und Unterliegen der Parteien des Rechtsstreits hatte (BGH, Beschluss v. 11.11.2008, XI ZR 468/07, Rn. 40).
  • BAG, 18.11.2015 - 10 AZB 43/15

    Kostenfestsetzung - zweckentsprechende Rechtsverfolgung

    Auszug aus KG, 06.07.2021 - 19 W 58/21
    Eine bereits erfolgte Zahlung der Kosten ist in diesen Fällen deshalb nicht zwingende Voraussetzung der Kostenfestsetzung ist (vgl. BAG, Beschluss v. 18.11.2015, 10 AZB 43/15, Rn. 30 m.w.N..).
  • BGH, 02.12.2008 - VI ZB 63/07

    Erstattungsfähigkeit der Kosten einer juristischen Person für die Teilnahme ihres

    Auszug aus KG, 06.07.2021 - 19 W 58/21
    Unter diesen Umständen ist nicht davon auszugehen, dass mit der Neuordnung des Kostenrechts eine von der bisherigen Regelung und Praxis abweichende Regelung für eine etwaige Entschädigung wegen eines Verdienstausfalls erfolgen sollte (vgl. BGH, Beschluss v. 2.12.2008, VI ZB 63/07).
  • BGH, 26.01.2012 - VII ZB 60/09

    Entschädigung der Prozesspartei: Anspruch auf Zeitversäumnisentschädigung für die

    Auszug aus KG, 06.07.2021 - 19 W 58/21
    So steht einer Partei nur Zeitentschädigung nach § 20 JVEG und nicht Verdienstausfall nach § 22 JVEG zu, wenn sie bezahlten Urlaub genommen hat (BGH, Beschluss v. 26.1.2012, VII ZB 60/09).
  • BGH, 02.05.2007 - XII ZB 156/06

    Kostenerstattung bei getrennter Vertretung mehrerer Beklagter

    Auszug aus KG, 06.07.2021 - 19 W 58/21
    Diese Verpflichtung beherrscht als Ausdruck von Treu und Glauben das gesamte Kostenrecht (vgl. nur BAG, Beschluss v. 17.8.2015, 10 AZB 27/15, Rn. 13; BGH, Beschluss v. 2.5.2007, XII ZB 156/06, Rn. 12, 13; LG Dessau-Roßlau, Beschluss v. 27.2.2012, 1 T 12/12).
  • BGH, 27.02.2018 - II ZB 23/16

    Zur Frage, ob die zusätzlichen Reisekosten des Prozessbevollmächtigten eines

    Auszug aus KG, 06.07.2021 - 19 W 58/21
    Die Partei ist deshalb gehalten, unter mehreren gleichartigen Maßnahmen die kostengünstigere auszuwählen (BGH, Beschluss v. 27.2.2018, II ZB 23/16, Rn. 10).
  • BAG, 17.08.2015 - 10 AZB 27/15

    Umfang der prozessualen Kostenerstattungspflicht - Klage am Gerichtsstand des

  • OLG Naumburg, 08.06.2016 - 12 W 36/16

    Kostenerstattungsanspruch: Erstattungsfähigkeit der Übernachtungskosten eines

  • BFH, 06.07.2015 - X K 5/13

    Kostenfestsetzung bei einer mehreren Geschäften dienenden Geschäftsreise -

  • BAG, 21.01.2004 - 5 AZB 43/03

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten einer Prozesspartei

  • OLG Düsseldorf, 13.04.2016 - 15 W 6/16

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Simultandolmetschers für die Teilnahme

  • OLG Jena, 22.01.2015 - 1 W 26/15

    Kostenfestsetzung, Erstattungsfähigkeit von Reisekosten

  • KG, 15.01.2014 - 1 Ws 17/12

    Entschädigung eines teilzeitbeschäftigten ehrenamtlichen Richters (Schöffen) für

  • OLG Düsseldorf, 08.07.1997 - 10 W 77/97
  • OLG Koblenz, 16.08.1994 - 14 W 415/94
  • LG Dessau-Roßlau, 27.02.2012 - 1 T 12/12

    Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Kosten der Terminsteilnahme

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